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Erstattung von Betreuungskosten
Die Möglichkeit einer Kostenerstattung ist bei Fortbildungsreisen, sonstigen Dienstreisen sowie Weiterbildungen möglich. Die Regelung richtet sich ausschließlich an per Arbeitsvertrag beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Antrag ist bereits mit dem Dienstreiseantrag zu stellen, die Kosten sind in der Regel im Nachgang durch Nachweis zu belegen.